Sind Vereinsbeiträge mehrwertsteuerpflichtig?

Erhebt ein Verein bei seinen Mitgliedern Beiträge, stellt sich die Frage, ob diese Beiträge der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Bundesgericht hat wie folgt entschieden:

Entscheidend für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Mitgliederbeiträgen ist, ob ein Leistungsaustausch zwischen dem Verein und den Mitglieder statt­findet.

Erhält das einzelne Mitglied für den von ihm geleisteten Beitrag eine konkrete Leistung, so handelt es sich um so genannte «unechte» Vereins-Beiträge. Diese Beiträge müssen mehrwertsteuerlich erfasst werden.

Werden dagegen statuarisch festgesetzte Beiträge dem Vereinszweck ent­sprechend eingesetzt und kommen damit verbundene Leistungen allen Mit­gliedern zugute, liegen »echte» und demzufolge nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Mitgliederbeiträge vor (Nichtentgelt). (Quelle: BGE 2C_1104/2015 vom 2. Mai 2017)