Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative

Meldepflicht für offene Stellen ab 1.7.2018

Im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat die gesetzliche Regelung betreffend der Meldung offener Stellen präzisiert:

Ab dem 1. Juli 2018 müssen alle offenen Stellen in Berufsarten, die eine durch­schnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen, gemeldet werden. Per 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt werden. Zurzeit erstellt das SECO die Liste der Berufsarten, die bei einem Schwellenwert von 8 Prozent ab kommenden Juli meldepflichtig sind. Die Liste wird voraussichtlich ab April auf dem Web-Portal des Seco abrufbar sein.

Unter folgender Adresse gibt es detaillierte Informationen, wie die Meldepflicht umgesetzt wird:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html