Einarbeitungszeit gilt nicht als Ausbildung
In Zürich arbeitete eine Frau in einem Nagelstudio. Ein «Ausbildungsvertrag» verpflichtete sie, die ersten fünf Wochen zu einem Monatslohn von CHF 50 zu arbeiten. Anschliessend erhielt sie einen unbefristeten Vertrag zum Monatslohn von CHF 3’200. Nach vier Monaten kündigte die Frau und forderte vom Nagelstudio für die ersten fünf Wochen einen angemessenen Lohn. Das Zürcher […]