Private Emails
Arbeitgeber darf privaten E-Mail Verkehr von Mitarbeitenden nicht lesen Die Überwachung des E-Mail-Verkehrs von Mitarbeitern ist nur zulässig, wenn sie der Aufdeckung von Missbräuchen dient und das mildeste Mittel angewandt wird. Private E-Mails sind wie private Post. Der Arbeitgeber darf diese nicht lesen, selbst dann nicht, wenn er die private Nutzung von Internet und E-Mail […]