Spätere Insolvenz ist irrelevant für die Bewertung einer Beteiligung
Ein Aktionär verkaufte seine Beteiligung an einer nicht börsenkotierten AG für 1 Franken an den Alleinaktionär. Die Steuerbehörde ging von einem höheren Wert aus und qualifizierte die Differenz als geldwerte Leistung, die der Verrechnungssteuer unterliegt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid: Massgebend ist der Wert im Zeitpunkt des Verkaufs. Eine spätere Insolvenz der Gesellschaft kann nicht berücksichtigt werden. […]
