Korrekte Begründung einer Kündigung wichtig

Das Bundesgericht beurteilte eine Kündigung als missbräuchlich, da die Begrün­dung falsch war.

Im konkreten Fall ging es um einen Vorgesetzten, der Mitarbeiter einschüchterte. Einer seiner Unter­gebenen ­wurde daraufhin schwer ­depressiv und war ­wochenlang ­arbeitsunfähig. Das Unternehmen entliess den ­Mit­arbeiter und begründete dies mit einer Reorganisation. Das traf nicht zu, weil das Un­ternehmen anstelle des kranken Mitarbeiters ­einen Praktikanten einstellte. Das Bundesgericht beurteilte die ­Entlassung als «missbräuchlich» und das Un­ternehmen musste dem ent­lassenen Mitarbeiter zwei ­Monatslöhne als Ent­schädigung zahlen.

Es ist wichtig, die Begründung einer Entlassung korrekt zu formulieren. Falsche Begründungen führen zu einer missbräuchlichen Kündigung. (BGE 4A_401/2016 vom 13. Januar 2017)