Wenn die Immobilienverwaltung zum Betrieb wird
Das Verwalten von Immobilien kann steuerlich wie ein richtiger Betrieb behandelt werden, wenn gewisse Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Deshalb «rutscht» jemand, der Immobilien im grösseren Stil verwaltet, steuerlich von der «Privatperson mit Vermögen» in die Kategorie «Unternehmen». Ob die Verwaltung intern oder extern gemacht wird, spielt keine Rolle. Viele Vermieter geben solche Aufgaben an spezialisierte […]
