Ehepartner optimal steuerlich begünstigen
Um den Ehepartner möglichst stark zu begünstigen, kann dies im Testament festgehalten werden. Dabei sind die Pflichtteile zu beachten: Nur wenn die Kinder freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, kann der gesamte Nachlass dem Ehepartner zugewiesen werden. Dieser Verzicht muss in einem Erbvertrag festgehalten werden, den alle Kinder und der Ehepartner unterschreiben. Weitere Möglichkeiten:
