Verdeckte Gewinnausschüttung bei Liegenschaftsübertragung
Ein Ehepaar klagte vor Bundesgericht gegen die Steuerbehörde ihres Kantons. Sie waren Besitzer einer Immobiliengesellschaft und verkauften ihren Söhnen eine Liegenschaft für CHF 676’000. Der von einem unabhängigen Experten festgehaltene Verkehrswert betrug CHF 1’426’000. Die Steuerbehörde bestimmte die Differenz als verdeckte Gewinnausschüttung, die besteuert wurde. Ebenfalls bemängelte das Steueramt den Abzug für die Maklerprovision von […]
