Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a ein
Ab 1. Januar 2025 können in der Schweiz erwerbstätige Personen, die ab Inkrafttreten der Vorlage nicht jedes Jahr die maximal zulässigen Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, diese Beiträge künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend noch einzahlen und diese Einkäufe von den Steuern abziehen. Voraussetzung ist, dass in dem Jahr, in dem der Einkauf […]