Spesen: das hat es damit auf sich
Sämtliche Auslagen der Mitarbeitenden, die für die Ausführung ihres Berufes und unter Wahrung der Interessen des Arbeitgebers anfallen, sind Spesen. Auslagen für Verpflegung, Fahrten, Flüge, Unterkünfte, Schutzkleidung, Telefonie, Repräsentationszwecke und Porto gelten typischerweise als Spesen. Überhöhte Spesenauslagen wie First-Class-Flüge oder Luxushotels sind keine Spesen, da diese nicht den Interessen des Arbeitgebers entsprechen. Entschädigungen für den […]
