Persönliches Erscheinen juristischer Personen an Schlichtungsverhandlungen
Auch juristische Personen müssen persönlich zu Schlichtungsverhandlungen erscheinen. Sie können sich mit einer Person vertreten lassen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen muss: Verletzt die juristische Person anlässlich der Schlichtungsverhandlung ihre persönliche Erscheinungspflicht, kann dies einschneidende Folgen haben. Ein Schlichtungsverfahren wir als gegenstandslos abgeschrieben, wenn eine Klägerin nicht «persönlich» an der Schlichtungsverhandlung erscheint. Dadurch kann […]
