Regelmässige PK-Zahlungen schützen vor Verdacht auf Steuerumgehung
Nach seiner Scheidung zahlte ein Steuerpflichtige regelmässig in seine Pensionskasse ein, um die entstandene Vorsorgelücke zu schliessen. Als er 2019 in Rente ging, liess er sich das Geld als Kapital auszahlen. Die Steuerbehörde erkannte den letzten Einkauf im gleichen Jahr nicht an, da sie eine Steuerumgehung vermutete. Das Bundesgericht entschied sich aber für den Steuerpflichtigen, da die Einzahlungen über mehrere Jahre regelmässig erfolgten. Wäre nur kurz vor der Pensionierung eingezahlt worden, hätte eine Steuerumgehung vorliegen können. (Quelle: BGE 9C_206/2024 vom 30.1.2025)