Schulden gehen auf die Erben über
In einem erneuten Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach Schulden auf die Erben übergehen. Dabei ging es um die Schuld eines verstorbenen Ehemannes gegenüber der SVA. Der Ehegatte war zu Schadenersatz gegenüber der SVA verpflichtet worden und die Erbin war der Auffassung, dass Schulden aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nur bei spezialrechtlicher Grundlage zu zahlen seien.
Das Bundesgericht gab der SVA Recht und erinnerte an seine Rechtsprechung, wonach Verpflichtung aus unerlaubten Handlungen des Erblasser und auch Schadenersatzpflichten auf die Erben, die die Erbschaft angenommen haben, übergehen. (Quelle: BGE 5A_860/2016 vom 9.10.2017)