Schulden gehen auf die Erben über

In einem erneuten Urteil bestätigte das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach Schulden auf die Erben übergehen. Dabei ging es um die Schuld eines ver­storbenen Ehemannes gegenüber der SVA. Der Ehegatte war zu Schaden­ersatz gegenüber der SVA verpflichtet worden und die Erbin war der Auffassung, dass Schulden aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nur bei spe­zial­rechtlicher Grundlage zu zahlen seien.

Das Bundesgericht gab der SVA Recht und erinnerte an seine Rechtsprechung, wo­nach Verpflichtung aus unerlaubten Handlungen des Erblasser und auch Scha­denersatzpflichten auf die Erben, die die Erbschaft angenommen haben, über­gehen. (Quelle: BGE 5A_860/2016 vom 9.10.2017)