Kein Fristaufschub bei Steuererklärung trotz Arztbericht

Ein Steuerpflichtiger aus dem Kanton Aargau reichte trotz Mahnung keine Steuererklärung ein, worauf das Steueramt ihn einschätzte auf ein Jahreseinkommen von rund CHF 100’000. Der Steuerpflichtige wehrte sich bis ans Bundesgericht gegen diese Einschätzung. Als Begründung reicht er Arztberichte ein.

Allen Gerichten reichten diese knapp gehaltenen Arztberichte nicht. Die Berichte zeigten zu wenig klar, ob und wann der Steuerpflichtige verhindert war, um der Frist zur Einreichung der Steuererklärung nachzukommen. (Quelle: BGE 2C_294/2019 vom 4.4.2019)