MWST – neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Ab­rech­nung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung.

Auf den 1. Januar 2024 können neu Korrekturabrechnungen und Jahres­abstim­mungen elektronisch eingereicht werden.