Keine zeitlichen Abgrenzungen für Unternehmen mit Umsatz kleiner CHF 100’000
Das neue Rechnungslegungsrecht bietet Unternehmen mit einem Umsatz weniger als CHF 100’000 an, auf zeitliche Abgrenzungen zu verzichten. Sie müssen aufgrund dessen keine Jahresrechnung sondern nur eine EinnahmenÜberschuss-Rechnung führen. Das heisst, es kann auf die Verbuchung von Verbindlichkeiten und Forderungen verzichtet werden, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen und angefangene Arbeiten müssen nicht kontiert werden.