Nicht-Entgelt in der MWST: Darauf kommt es an

Nicht jede Zahlung an ein Unternehmen gilt mehrwertsteuerlich als Entgelt. Entscheidend ist, ob der Zahlung eine Leistung gegenübersteht. Fehlt ein solcher Leistungsaustausch, liegt ein sogenanntes Nicht-Entgelt vor.

Nicht-Entgelte sind zwar nicht mehrwertsteuerpflichtig, müssen aber in der MWST-Abrechnung korrekt deklariert werden. Zudem können sie Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug haben.

Zu den häufigsten Nicht-Entgelten gehören:

  • Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge
  • bestimmte Beiträge aus öffentlichen Fonds
  • Spenden
  • Einlagen von Eigentümern oder Gesellschaftern.

In der Praxis werden solche Zahlungen häufig falsch behandelt. Deshalb sollten Unternehmen genau prüfen, ob eine Zahlung als Entgelt oder als Nicht-Entgelt zu qualifizieren ist. Fehler können zu Problemen bei der MWST-Abrechnung und beim Vorsteuerabzug führen.