Kostenübernahme für eine Weiterbildung ist steuerbarer Lohn
Ein Mitarbeiter hat eine Weiterbildung abgeschlossen und kündigt nach sechs Monaten seine Stelle. Aufgrund einer Ausbildungsvereinbarung muss er einen Teil der Schul- bzw. Weiterbildungskosten zurückzahlen. Er verhandelt mit dem zukünftigen Arbeitgeber, dass dieser die Kosten übernimmt.
Es handelt sich sowohl im Bereich der Steuern als auch im Bereich der Sozialversicherungen um einen pflichtigen Lohnbestandteil. Dies gilt selbst dann, wenn der zukünftige Arbeitgeber die Zahlung direkt an die andere Unternehmung leistet.
