Darum geht es bei der verdeckten Kapitaleinlage

Eine verdeckte Kapitaleinlage liegt vor, wenn einer Aktiengesellschaft von einem Aktionär Vermögenswerte zugeführt werden, ohne dass dies aus der Buchhaltung klar ersichtlich ist. Dies geschieht meist, indem Verträge zwischen Aktionär und AG so gestaltet werden, dass die AG einseitig bevorzugt wird.

Beispiel:
Verkauft ein Aktionär der AG eine Liegenschaft mit einem realen Wert von 1 Mio. CHF für nur 600 000 CHF, gilt die Differenz von 400 000 CHF als verdeckte Kapitaleinlage.

Wichtig ist, dass verdeckte Kapitaleinlagen nicht unter das Kapitaleinlageprinzip fallen. Das bedeutet: Sie können später nicht steuerfrei an die Aktionäre zurückbezahlt werden.

Die steuerlichen Folgen entsprechen einer normalen Kapitalerhöhung:

  • Die verdeckte Kapitaleinlage gilt als steuerbarer Vermögensvorteil für die AG.
  • Gleichzeitig wird der Verkehrswert der erhaltenen Gegenleistung (z. B. Aktie) angepasst.
  • Bei Grundstücksverkäufen führt dies typischerweise zu einer höheren Grundstückgewinnsteuer, weil der Verkaufspreis steuerlich als zu tief gilt.