Bundesgericht qualifiziert angebliches Darlehen als steuerbares Einkommen

Zwei Aktionäre erhielten 2013 ein Darlehen von ihrer eigenen Firma. Das Bundesgericht entschied nun, dass dieses Darlehen nicht echt, sondern nur vorgetäuscht war. Darum wurde es wie Einkommen behandelt und zusätzlich eine Busse wegen Steuerhinterziehung verhängt.

Ausschlaggebend waren die damals schlechte finanzielle Lage der Beteiligten, das Fehlen eines schriftlichen Vertrags und die Tatsache, dass das Darlehen rund zwei Drittel des Gesellschaftsvermögens ausmachte.

Wichtig: Auch dass das Geld mit Zinsen später zurückgezahlt wurde, änderte nichts; entscheidend ist die Situation im Zeitpunkt der Auszahlung. Die Beschwerde wurde abgewiesen. (Quelle: BGE 9C_17/2026 vom 23.2.2026)