Darlehensverträge bleiben auch im Todesfall gültig
Stirbt eine Vertragspartei, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Darlehen automatisch auf die Erben über. Der bestehende Vertrag behält seine vereinbarten Bedingungen, insbesondere die Rückzahlungsfrist. Eine vorzeitige Rückforderung ist daher grundsätzlich nicht möglich, sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist.
