Lohn auf Abruf und nicht genügend Arbeit: was gilt?
Das Bundesgericht äusserte sich in einem Fall, bei dem ein Maler gegen seinen Arbeitgeber auf Lohnzahlung klagte. Er war für einen Einzelunternehmer in unregelmässigem Umfang und im Stundenlohn tätig. Während sieben Monaten erhielt er keinen Lohn. Das Gericht ordnete das Arbeitsverhältnis als «Teilzeit mit Arbeit auf Abruf» ein. Der Arbeitgeber rief die Leistung des Malers […]
