Zu tiefer Akontobetrag bei Nebenkosten ist erlaubt
Die Erstmieter eines Mehrfamilienhauses zahlten dem Vermieter für die Nebenkosten jeden Monat 280 bis 360 Franken akonto. Nach zwei Jahren erhielten sie die definitive Abrechnung der Nebenkosten, die doppelt so hoch wie die Akontozahlungen waren. Die Mieter wehrten sich dagegen bis vor das Bundesgericht. Sie wollten nur 20 Prozent der Nachforderung bezahlen. Das Bundesgericht gab […]
