Zu tiefer Akontobetrag bei Nebenkosten ist erlaubt

Die Erstmieter eines Mehrfamilien­hauses ­zahlten dem Vermieter für die Nebenkosten jeden Monat 280 bis 360 Franken akonto. Nach zwei Jahren erhielten sie die ­definitive Abrechnung der Nebenkosten, die doppelt so hoch wie die Akontozahlungen waren.

Die Mieter wehrten sich dagegen bis vor das Bundesgericht. Sie wollten nur 20 Prozent der Nachforderung bezahlen.

Das Bundesgericht gab dem Vermieter Recht. Die Mieter müssen die Nebenkosten vollum­fänglich zahlen, denn der Ver­mieter müsse nicht im voraus von sich aus über die tatsächlichen Kosten informieren. (BGE 4A_339/2018 vom 29. Januar 2019)