Revidiertes Firmenrecht
Am 1.7.2016 ist das revidierte Firmenrecht in Kraft gesetzt worden. Neu kann der einmal gewählte Firmennamen auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden. Insbesondere sind bei Personengesellschaften Gesellschafterwechsel ohne Änderung des Firmennamens möglich. Aufgrund dessen bleibt der erarbeitete und gepflegte Wert eines Firmennamens erhalten. Zudem ist künftig aus dem Firmennamen die jeweilige Rechtsform direkt erkennbar. Auch gelten neu […]
