Dividende als Lohn aufrechnen?

Dividende als Lohn aufgerechnet – Bundesgericht stützt den Entscheid.

 

Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter einer GmbH zahlte sich in drei Jahren Jahreslöhne von Fr. 106’800, Fr. 110’000 und Fr. 20’880 aus. Im gleichen Zeit­raum schüt­te­te die Ge­sell­schaft Brut­to­di­vi­den­den von je Fr. 100’000 bzw. Fr. 60’000.

Die Re­vi­si­ons­stel­le der Aus­gleichs­kas­se führ­te ei­ne Ar­beit­ge­ber­kon­trol­le durch und leg­te das bran­chen­üb­li­che Ge­halt des Geschäftsführers auf Fr. 180’000 fest. Darauf rech­ne­te die Revisionsstelle die ent­spre­chen­den Di­vi­den­den­be­trä­ge als Lohn auf und er­hob mit­tels Nach­zah­lungs­ver­fü­gun­gen AHV/IV/EO-Bei­trä­ge.

Das Bundesgericht schützte als letzte Instanz den Entscheid der Revisionsstelle.

Da­nach wer­den das de­kla­rier­te AHV-Ein­kom­men und das bran­chen­üb­li­che Ge­halt ei­ner­seits zur Di­vi­den­den­zah­lung und dem ef­fek­ti­ven wirt­schaft­li­chen Wert der Ak­ti­en an­de­rer­seits in Be­zie­hung ge­setzt. Auf­grund die­ser Be­zie­hung wird be­stimmt, ob ein Teil der aus­ge­schüt­te­ten Di­vi­den­de als mass­ge­ben­des AHV-Ein­kom­men auf­zu­rech­nen und dar­auf Bei­trä­ge zu er­he­ben sind.

Das Gericht begründete seinen Entscheid damit, dass es ein offensichtliches Miss­­verhältnis zwischen der Arbeitsleistung des Geschäftsführers und den be­zo­ge­nen Lohn gab.

(Quelle: BGE 9C_327/2015 vom 3.12.2015, Artikelfoto: ©Torbz – Fotolia.com)