Vorübergehende Sonntagsarbeit: was gilt?
In der Schweiz ist Sonntagsarbeit verboten. Wer als Arbeitgeber trotzdem Mitarbeitende am Sonntag beschäftigen möchte, braucht eine Bewilligung sowie das Einverständnis der Mitarbeitenden. Es wird unterschieden zwischen dauernder und vorübergehender Sonntagsarbeit. Vorübergehende Sonntagsarbeit bedeutet, dass nicht an mehr als sechs Sonntagen im Jahr gearbeitet wird oder ein zeitlich befristeter Einsatz von bis zu drei Monaten […]