Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von sechs Monaten dem Mieter zugestellt werden

Ein Mieter hat das Recht, jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Ist die Frist für die Abrechnung nicht im Mietvertrag geregelt, muss sie inner­halb von sechs Monaten zugestellt werden. Andernfalls kann sie der Mieter bei der Schlichtungsbehörde einfordern.