Rechnungen schreiben für Aufträge, die noch nicht geleistet wurden

Einige Kunden verlangen, dass für Lieferungen und Leistungen, die noch nicht oder nur teilweise erbracht wurden, bereits am Ende des Jahres vollständig Rechnung gestellt werden muss. Buchhalterisch handelt es sich dabei um nicht erfolgs­wirksame Erträge. Diese Rechnungen sind zu separieren und als Voraus­zah­lungen von Kunden unter den übrigen Verbindlichkeiten zu passivieren.

Was bedeutet Inkuranzwertberichtigung?

Inkuranzwertberichtigungen sind Korrekturen, die beim Jahresabschluss vorge­nom­men werden, um die Unsicherheit von Vermögenswerten oder Schulden zu berücksichtigen. Dies geschieht hauptsächlich bei Vorräten. Die Korrekturen sind je nach Branche verschieden und basieren auf folgenden Überlegungen:

  • Veränderte Marktbedingungen – Produkte sind nicht mehr «in»
  • Technische Entwicklung – Produkte sind veraltet
  • Verderbliche Ware.

Auf dem bereinigten und wertberichtigten Inventarwert darf für den Steuer­ab­schluss zusätzlich eine pauschale Wertberichtigung von 33% als stille Reserve gebildet werden. Diese 33% nennt man auch «Warendrittel».