Kein Abzug des Steueraufwands bei Einzelfirmen
Einzelfirmen sind keine juristischen Personen und sind deshalb als solche nicht steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind die Inhaber von Einzelfirmen, sie versteuern das Privat- und Geschäftseinkommen zusammen. Private und geschäftliche Abzüge wie Fahrspesen, Büroaufwand, Materialeinkauf usw. sind zugelassen. Auch Abschreibungen auf das Geschäftsvermögen und Rückstellungen sind erlaubt. Aber im Gegensatz zu juristischen Personen kann eine Einzelfirma die […]
