Krankheit Mitarbeitenden während der Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber darf nach Ablauf der Probezeit nicht kündigen, wenn der Mitarbeitende ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist. Im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab zweitem bis und mit fünftem Dienstjahr während 90 Tagen und ab sechstem Dienstjahr während 180 Tagen. Diese Fristen nennt man […]
