Gratifikation oder Bonus?

Hängt die Höhe eines Bonus von der Beurteilung der Leistung des Mit­arbeitenden durch den Vorgesetzten ab und unterliegt sie subjektiven Fak­toren, so handelt es sich um eine Gratifikation.

Im vorliegenden Fall beurteilte das Bundesgericht, dass die Ziele der Mit­arbeitenden, die Fähigkeiten ihrer Teammitglieder weiterzuentwickeln, subjek­ti­vem Ermessen unterliegen. Objektive Kriterien wie Gewinn oder Umsatz erlauben keinen subjektiven Wertungsspielraum und sind besser geeignet um einen Bonus abzumachen. (Quelle: BGE 4A_327/2019 vom 1.5.2021)