Freiwillige Weiterführung der obligatorischen Versicherung bei Tätigkeit im Ausland
Wenn Mitarbeitende im Ausland arbeiten, diese aber weiterhin von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz entlöhnt werden, können sie die AHV/IV/EO und ALV weiterführen. Voraussetzungen dazu sind: Die Lohnauszahlung erfolgt durch einen Arbeitgeber in der Schweiz Ununterbrochene Vorversicherungszeit in der AHV von mind. fünf Jahren Einverständnis des Arbeitgebers Eine freiwillige Weiterführung der Schweizer Sozialversicherungen […]