Importbelege der Eidg. Zollverwaltung ab 1. März 2018 nur noch elektronisch

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die bei einem Import entrichtete Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend machen. Bisher stellte die Eidg. Zollverwaltung die dafür notwendige Veranlagungsverfügung in Papierform oder elektronisch aus.

Ab 01.03.2018 wird die Zollverwaltung nur noch die elektronische Verfügung als Datei im XML-Format zur Verfügung stellen. Die Importeure erhalten spätestens ab diesem Zeitpunkt keine Bestätigungen in Papierform mehr. Die Dateien müssen selber beim Zollserver abgeholt werden.