Aufschub des Bezuges von Freizügigkeitsleistungen
Der Bezug von Freizügigkeitspolicen und Freizügigkeitskonten nach Erreichen des Referenzalters kann nur aufgeschoben werden kann, wenn man weiterhin erwerbstätig ist. In diesem Fall ist ein Aufschub bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, maximal für fünf Jahre, möglich. Der Bundesrat hat sich jedoch für die Einführung einer Übergangsbestimmung entschieden: Personen, die in den Jahren 2024-2029 ihre Altersleistungen […]
