Ein unterschriebenes Abgabeprotokoll genügt nicht,um Mieter für Schäden haftbar zu machen
Protokollformulare, die unmittelbar nach den Spalten für die Auflistung der Mängel und vor dem Unterschriftsteil die oft kleingedruckte und nicht näherbezeichnete Erklärung enthalten, dass der Mieter die Haftung für die aufgelisteten Mängel anerkennt und sich verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen, sind unzulässig. Der Vermieter muss Mängel nach der Rückgabe innerhalb von zwei bis drei Werktagen […]