Der Verzicht auf eine Nutzniessung gilt als Schenkung
Ein Erblasser vermachte seiner bei ihm wohnhaft gewesenen Haushälterin die Nutzniessung am Wohnhaus. Diese verzichtete zugunsten der Erben auf die Nutzniessung ohne etwas dafür zu verlangen. Das Steueramt stellte darauf den beschenkten Erben eine Rechnung von CHF 15’5336 für die Schenkungssteuer. Dagegen erhoben die Erben Rekurs, erhielt aber nicht Recht vor Gericht. Das Gericht begründete […]