Themenkreis „Ertragsausfallentschädigung“

Können wir gestützt auf Art. 63 EpG bei den Behörden eine Entschädigung für den Ertragsausfall verlangen? Schliesslich wurde unsere Leistungserbringung verboten.

Art. 63 verweist auf die Fälle in Art. 33-38 sowie Art. 41 Abs. 3 EpG und beschlägt den Ertragsausfall nicht generell. Betriebsausfallversicherungen decken Ertragsausfälle verursacht durch Betriebsschliessungen oder einem Tätigkeitsverbot. Voraussetzung ist in der Regel eine behördliche Anordnung. Doch sind Schäden infolge von Grippeviren wie dem Coronavirus oft nicht gedeckt.