Gastgewerbliche Leistung oder Lieferung von Lebensmitteln – was ist der Unterschied?

Neben einem Restaurant bieten viele Gastronomiebetriebe auch Heimlieferservice an. Das Mehrwertsteuergesetz unterscheidet zwischen dem Verkauf von Lebens­mitteln und dem Erbringen von gastgewerblichen Leistungen. Während die reine Lieferung von Lebensmitteln dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2.5 Prozent unterliegt, unterstehen gastgewerbliche Leistungen der Normalsteuersatz von 7.7 Prozent.

Damit für die Essenlieferungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt, muss ge­mäss Bundes­gericht nur die Trennung der Leistungen in der Buchhaltung er­folgen. Im Gesetz genannt werden organisatorische Massnahmen, die der Steuerpflichtige treffen muss. Gemäss Gericht ist damit nicht gemeint, dass eine räumliche Abgrenzung vorgenommen werden muss. Die steuerliche Kontrolle hat sich mit einer getrennten Buchhaltung zu genügen. (Quelle: BGE 2C_175/ 2012 vom 4.10.2012)