Kind krank: wer darf wie lange von der Arbeit fernbleiben?

Immer wieder gibt es Diskussionen um Elternteile, die wegen kranken Kindern der Arbeit fernbleiben.

Es gilt, dass Mitarbeiter mit Familienpflichten für die Betreuung der kranken Kinder bis zu drei Tage frei bekommen. Die Eltern haben ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, bereits ab dem ersten Tag, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter selbst eine längere Frist vorsieht. Der Anspruch von drei Tagen gilt pro Krankheits­fall und steht nur einem Elternteil zu. Es können nicht beide Elternteile gleichzeitig zu Hause beim kranken Kind bleiben.

In einzelnen, aussergewöhnlichen Fällen kann auch eine längere Abwesenheit des Arbeitnehmers notwendig sein, insbesondere bei schweren Erkrankungen. Dies ist mittels Arztzeugnissen nachzuweisen.

Die Lohnfortzahlung richtet dich nach dem gesetzlichen Minimum. Wichtig für den Arbeitgeber: Er hat den Lohn für die beschränkte Dauer gemäss Gesetz auch dann zu be­zahlen, wenn eine Krankentaggeldversicherung vereinbart wurde. Denn die Krankentag­geldversicherung wird wahrscheinlich den Arbeitsausfall aufgrund der Betreuung kranker Kinder nicht abdecken.