Lohnt sich eine Einsprache…

…bei einem Steuerprozess?

Mit Einsprachen im Steuerprozess erhoffen sich viele Steuerzahler Erfolg. Wie hoch sind denn die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht?

Bei der Veranlagung bei der Steuererklärung stehen die Chancen gut: rund 95% der Fälle werden in Absprache mit den Steuerbehörden für den Steuer­pflichtigen entschieden.

Bei den weiteren Rechtsmittelverfahren ist es gerade umgekehrt:

– bei der Steuerrekurskommission werden nur 5-10% der Fälle für den Steuerpflichtigen entschieden
– beim Appellationsgericht, der zweiten Gerichtsstufe ebenfalls 5-10% der Fälle pro Steuerpflichtige
– das Bundesgericht entscheidet nur 10% der Fälle für den Steuerpflichtigen.

Diese ernüchternde Bilanz zeigt, dass es Sinn macht, sich möglichst frühzeitig mit den Steuerbehörden zu einigen.

Bei einer professionell ausgefüllten Steuererklärung entsprechen die Veranla­gun­gen fast immer den eingereichten Unterlagen. Die Abweichungsquote entspricht dabei weniger als 5%.

Die Chance auf eine erfolgreiche Einsprache im Steuerprozess wird mit einem mündlichen Gespräch mit dem Steuerbeamten deutlich erhöht.

Wird die Einsprache abgewiesen, ist der nächste Schritt der Rekurs an die Steuer­rekurskommission. In vielen Steuerrekurskommissionen befasst sich kein einziges Richtermitglied hauptberuflich mit Steuerrecht. Entsprechend haben die Argumente der Steuerverwaltung mehr Gewicht. Das fachliche Gegengewicht fehlt bei der Steuerrekurs­kommission. Deshalb werden rund 80% aller Steuer­rekurse abgelehnt.

Fazit: Eine sorgfältig ausgefüllte Steuererklärung ist die beste Steuerberatung. Bei schwierigen Themen ist das persönliche Gespräch mit der Steuerverwaltung die beste Lösung, bevor ein schriftliches Dokument abgegeben wird. Steuer­rechtsmittelverfahren sind aufwändig und mit hohen Kosten verbunden.