Meldepflicht von Aktien ernst nehmen
Seit Juli 2015 sind Erwerberinnen und Erwerber von Inhaberaktien eines nicht börsenkotierten Unternehmens verpflichtet, sich innerhalb eines Monats bei der Gesellschaft zu melden. Sie müssen ihre Identität und die Anzahl der erworbenen Aktien angeben. Oft wird bei kleineren Unternehmen diese Pflicht vergessen. Die Folgen davon sind, dass ein Aktionär, der seiner Meldepflicht nicht nachkommt, nicht […]
