öV-Pendler: neue Abzugsmöglichkeiten in der Steuererklärung

Wer mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis an seinen Arbeitsort fährt, kann in der Steuererklärung die Velopauschale von 700 Franken und das Abonnement abziehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Gemeinde und kantonales Steueramt wollten die Kumulation der Abzüge nicht gelten lassen. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Ver­ord­nung zu den Berufskosten dies nicht zulasse. Dem ist gemäss Urteil des Bun­des­gerichts hingegen nicht so.

Das Gericht bestätigte, dass es keine Vorgaben für Steuerpflichtige gebe, wie sie ihren Arbeitsweg machen. Die Praxis zeige auch, dass die Arbeitswege immer länger würden und es zu einem Split in der Wahl des Verkehrsmittels komme. (Quelle. BGE 2C_745/2017 vom 21.09.2017)