Übernahme von Ausbildungskosten durch den neuen Arbeitgeber gilt als Lohn

Ein Mitarbeitender hat eine Weiterbildung abgeschlossen und kündigt sechs Monate später. Gemäss Ausbildungsvereinbarung muss er deshalb einen Teil der Ausbildungskosten zurückerstatten.
Der zukünftige Arbeitgeber erklärt sich bereit, diese Rückzahlung zu übernehmen, entweder durch eine direkte Zahlung oder durch eine Auszahlung an den Mitarbeitenden. Übernimmt der neue Arbeitgeber Ausbildungskosten aus einer früheren Anstellung, gilt der entsprechende Betrag in jedem Fall als Lohnbestandteil, unabhängig davon, wie und an wen die Zahlung erfolgt.