Ehepartner optimal steuerlich begünstigen
Um den Ehepartner möglichst stark zu begünstigen, kann dies im Testament festgehalten werden. Dabei sind die Pflichtteile zu beachten:
- Kinder haben Anspruch auf ein Viertel der Erbschaft.
- Dem Ehepartner können höchstens drei Viertel zugewiesen werden.
Nur wenn die Kinder freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten, kann der gesamte Nachlass dem Ehepartner zugewiesen werden. Dieser Verzicht muss in einem Erbvertrag festgehalten werden, den alle Kinder und der Ehepartner unterschreiben.
Weitere Möglichkeiten:
- Ein Ehevertrag, in dem sich die Ehepartner gegenseitig die gesamte Errungenschaft zuweisen (z. B. das gemeinsam aufgebaute Vermögen, oft auch das Eigenheim).
- Wenn ein Ehepartner deutlich mehr eingebracht oder geerbt hat, kann ein Wechsel von Errungenschaftsbeteiligung zu Gütergemeinschaft sinnvoll sein.
- Auch die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder ist eine Option.
