Kapitalbezug aus der Pensionskasse kann bei Schuldengepfändet werden
Auch eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse kann gepfändet werden. Das Betreibungsamt darf jedoch nicht einfach die gesamte Auszahlung beschlagnahmen. Stattdessen wird berechnet, welche Rente die versicherte Person anstelle des Kapitalbezugs erhalten hätte. Pfändbar ist dann nur der Teil, der das betreibungsrechtliche Existenzminimum übersteigt.
Wichtig: Wer die Kapitalabfindung für den Lebensunterhalt benötigt, sollte sie auf ein separates Konto auszahlen lassen und nicht mit anderem Vermögen vermischen. Dadurch bleibt der besondere Pfändungsschutz eher erhalten.
