Müssen Stiefkinder Erbschaftssteuern zahlen?

Ob auf einer Erbschaft Erbschaftssteuern geschuldet sind, hängt in der Schweiz vom Kanton ab. Die Kantone regeln die Erbschaftssteuern unterschiedlich. Während Ehegatten in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit sind, unterscheiden sich die Bestimmungen für Kinder, Stiefkinder und andere Begünstigte je nach kantonalem Recht.

In vielen Kantonen werden Stiefkinder den leiblichen Kindern steuerrechtlich ganz oder teilweise gleichgestellt. In anderen Kantonen gelten für Stiefkinder jedoch andere Regelungen oder höhere Steuersätze. Ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern anfallen, richtet sich daher nach dem Wohnsitzkanton der verstorbenen Person beziehungsweise nach dem anwendbaren kantonalen Steuerrecht.

Wird eine Erbschaftssteuer erhoben, obwohl ein Anspruch auf eine steuerliche Begünstigung als Stiefkind besteht, sollte die Stiefkindschaft gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nachgewiesen werden. Die Veranlagung kann anschliessend überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.