Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge für 2024
Der Maximalabzug der Fahrkosten von CHF 3‘200 bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert. Die übrigen Pauschalabzüge für Berufskosten erfahren für das Steuerjahr 2024 ebenfalls keine Änderungen.
Der Maximalabzug der Fahrkosten von CHF 3‘200 bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert. Die übrigen Pauschalabzüge für Berufskosten erfahren für das Steuerjahr 2024 ebenfalls keine Änderungen.