MWST – neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen
Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung.
Auf den 1. Januar 2024 können neu Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch eingereicht werden.