Vorsicht bei Erbverträgen
Erbverträge können lebenslang binden Ein Erbvertrag kann die Beteiligten lebenslang binden. Dies ist wirksam und widerspricht nicht dem Verbot der übermässigen Bindung gemäss Bundesgericht. Es hatte folgenden Fall zu beurteilen: Ein Ehepaar schloss 1978 einen Ehe- und Erbvertrag. Im Zeitpunkt des Todes des erst-versterbenden Ehegatten sollte der überlebende Ehegatte das vorhandene Vermögen voll umfänglich erhalten […]
